Schadensgutachten für fremdverschuldete Schäden

Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden an Ihrem Fahrzeug erlitten haben und keine Mitschuld tragen, möchten Sie Ihre Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dafür ist es wichtig, alle Ansprüche nachvollziehbar und vollständig zu belegen.

Wir unterstützen Sie dabei und ermitteln alle schadenrelevanten Positionen rund um Ihr beschädigtes Fahrzeug zuverlässig und fachgerecht. Als Kfz Gutachter und Kfz Sachverständiger sorgen wir für eine klare und rechtssichere Grundlage Ihrer Ansprüche.

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Das Gutachten dient der genauen Feststellung von Schadensart und Schadenhöhe. Zusätzlich werden der Wiederbeschaffungswert, der Restwert, eine mögliche Wertminderung sowie der übliche Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.

Damit ist das Gutachten eine wichtige Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung.

Unsere Gutachten beziehen sich ausschließlich auf die Schäden am Fahrzeug.

Neben dem Fahrzeugschaden können in der Regel weitere Schadenersatzansprüche entstehen. Dazu zählen unter anderem Anwaltskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere Positionen. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche sind wir nicht zuständig. In solchen Fällen sollten zusätzliche Fachleute wie Rechtsanwälte oder Mediziner hinzugezogen werden.

Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:

  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Arztkosten
  • Auslagenpauschale
  • Sachschaden am Fahrzeug
  • Sachschaden an anderen Gegenständen wie Brille, Uhr, Kleidung oder Ladung
  • Abschlepp und Bergungskosten
  • Ab und Anmeldekosten
  • Standkosten
  • Verdienstausfall
  • Finanzierungskosten
  • Entsorgungskosten
  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
  • Haushaltsführungskosten
  • Weitere Folgeschäden im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall

 

Bei Unfallschäden dieser Art haben Sie in der Regel zwei Möglichkeiten, den Schaden mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen:

Fiktive Schadensabrechnung gemäß Gutachten des Sachverständigen oder Gutachters

Bei einem Kfz Haftpflichtschaden ist Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall häufig noch verkehrssicher. In diesem Fall kann die gegnerische Haftpflichtversicherung den Schaden auf Grundlage des Gutachtens regulieren, auch wenn das Fahrzeug zunächst nicht repariert wird.

Die Mehrwertsteuer wird jedoch nur erstattet, wenn sie tatsächlich anfällt, also wenn das Fahrzeug repariert wird.

Sie haben außerdem das Recht, Ihr Fahrzeug selbst zu reparieren. In diesem Fall empfiehlt sich eine Reparaturbestätigung durch uns. Diese ist in Verbindung mit einem Haftpflicht Kfz Gutachten in der Regel kostenfrei enthalten.

Durch unser Kfz Gutachten erhalten Sie eine klare Übersicht über die genaue Schadenshöhe sowie eine mögliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 06.04.1993, Aktenzeichen VI ZR 181/92, sind Sie auch bei einer Reparatur in einer Fachwerkstatt nicht verpflichtet, der Versicherung die tatsächlichen Reparaturkosten vorzulegen, wenn Sie auf Gutachtenbasis abrechnen. Die Kosten für das Unfallgutachten trägt die gegnerische Versicherung.

Zudem haben Sie das Recht, neben einem Kfz Sachverständigen auch einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Abrechnung nach durchgeführter Reparatur

Bei dieser Variante erstellen wir zunächst ein Schadengutachten für Ihr Fahrzeug. Auf dieser Grundlage erfolgt die Reparatur in einer Fachwerkstatt.

Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten entsprechend der ausgestellten Werkstattrechnung.

Diese Form der Abrechnung stellt sicher, dass der Unfallschaden vollständig und fachgerecht behoben wird, basierend auf der zuvor erstellten Kalkulation.

Auch in diesem Fall haben Sie das Recht, zusätzlich einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Kosten dafür werden in der Regel ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Kaskogutachten

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden in der Regel von Ihrer eigenen Versicherung reguliert.

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug zum Beispiel durch einen selbstverschuldeten Unfall oder andere Ereignisse beschädigt wurde. Dazu zählen unter anderem:

  • selbstverschuldeter Unfall
  • Fahrerflucht durch einen unbekannten Unfallgegner
  • Unfall mit Haarwild oder anderen Tieren wie Rindern
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Einbruchschäden

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie die Vorgaben Ihrer Versicherung beachten müssen. Die Kostenübernahme für ein Kfz Gutachten sollte daher immer vorab mit der Versicherung abgestimmt werden.

In der Regel werden im Kaskofall nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Weitere Leistungen wie Mietwagen, Nutzungsausfall oder eine Wertminderung sind meist nicht Bestandteil der Regulierung.

Sollten die Kosten für einen freien Kfz Gutachter oder Kfz Sachverständigen nicht übernommen werden, beauftragt die Versicherung in der Regel einen eigenen Gutachter. In diesem Fall bieten wir Ihnen an, das Gutachten der Versicherung unabhängig zu prüfen und zu bewerten.

Zu unseren Kooperationspartnern gehören: